Knappe Mehrheiten und die Last der Opposition

[analysiert]: Stephan Klecha über die rot-grünen Aussichten nach der Landtagswahl.

Es klang sehr selbstbewusst, als Niedersachsens CDU-Generalsekretär Ulf Thiele im NDR-Fernsehen erklärte, dass die CDU jederzeit bereit sei, wieder Regierungsverantwortung im Land zu übernehmen. Kurz zuvor hatte der Landtag den SPD-Landesvorsitzenden Stephan Weil zum neuen Ministerpräsidenten gewählt und die CDU in die Opposition geschickt. Die Mehrheiten im neuen niedersächsischen Landtag sind indes knapp. Nur eine Stimme trennt die Koalition aus SPD und Grünen dort von der Opposition aus CDU und FDP. Die Mehrheit jedoch war sicher und wählte den bisherigen hannoverschen Oberbürgermeister Weil. Doch Thiele ließ durchblicken, dass er nicht glaube, dass die Mehrheit für fünf Jahre halten werde.

Oppositionspolitiker wie Thiele werden nicht müde, auf einen Bruch der Regierung oder einen schleichenden Mehrheitsverfall zu hoffen. In der Tat ist es auf den ersten Blick schwierig, mit knappen Mehrheiten zu agieren. Jeder Abweichler in einer Personal- oder Sachfrage kann ein Vorhaben ebenso zu Fall bringen wie ein Abgeordneter, der im Stau steht, sich das Bein bricht oder – nur für einen Moment unachtsam – an der falschen Stelle abstimmt. Und doch wäre dies eher ungewöhnlich. In der Geschichte des deutschen Nachkriegsparlamentarismus muss man lange suchen, um solche Beispiele zu finden. Einen dauerhaften Mehrheitsverlust durch den Austritt von Abgeordneten aus dem Regierungslager hat es gar nur drei Mal gegeben: 1972 bei Willy Brandt auf Bundesebene, 1989 bei Ernst Albrecht in Niedersachen und 2003 bei Ole von Beust in Hamburg. Zum Sturz der jeweiligen Regierung kam es dabei jedoch nie. Dieser vollzieht sich dann schon eher, wenn eine der Koalitionsparteien gänzlich die Fronten wechselt, wie etwa 1966 in Nordrhein-Westfalen geschehen, als eine knappe Mehrheit von ebenfalls nur einer Stimme nach einem halben Jahr zerbrach.

Auf den ersten Blickermöglichen knappe Mehrheiten jedem einzelnen Abgeordneten eine Maximierung seiner individuellen Interessen. Zugleich begrenzen sie aber auch dessen Spielräume. Denn ein Verlust der Mehrheit bedeutet eben auch den Verlust des eigenen Einflusses. Faktisch entfällt damit die Möglichkeit einer demonstrativen, ansonsten jedoch folgenlosen Zustimmungsverweigerung. Insofern ist die Hürde, die Mehrheit zu verweigern, in Wahrheit sehr hoch. Profiteur dieses Systems ist vielmehr die Exekutive – also ausgerechnet jener Akteur, der gemeinhin als Leidtragender einer knappen Mehrheitssituation gesehen wird. Gerade die Landesregierungen besitzen immense Vorteile gegenüber den Landtagen. Die großen Verwaltungsapparate sind den Landtagsabgeordneten, ihren Mitarbeitern und Fraktionen in personeller Hinsicht haushoch überlegen. In Bezug auf die Themenplanung ist die Landesregierung ohnehin im Vorteil. Die zahlreichen Koordinierungsgremien zwischen den Ländern und zwischen Bund und Ländern ermöglichen einen frühzeitigen Zugriff auf Themen.

Gerade die Regierungsmehrheit weiß aber die Vorzüge dieser Lage zu schätzen. Schließlich kann sie im Gegensatz zur Opposition den Apparat steuern und beeinflussen. Mithin wird kein Abgeordneter des Regierungslagers leichtfertig diese Mehrheit riskieren. Zugleich wird sich die Regierung natürlich gerade wegen der knappen Mehrheiten sehr darum bemühen, ihre Abgeordneten bei Laune zu halten. Schließlich kann über den Verwaltungsvollzug viel für die Wahlkreise getan werden, von deren Zustimmung die Landespolitiker abhängig sind. Durch die frühzeitige Einbindung der Parlamentsmehrheit eröffnen sich somit Gestaltungsspielräume, die ein Abgeordneter klug zur Mitsteuerung nutzen kann. Die Aktionseinheit aus Regierung und Regierungsmehrheit wird dadurch sogar gefestigt.

Infolgedessen ist es dann wohl doch unwahrscheinlich, dass die CDU wieder allzu schnell in Niedersachsen in die Regierungsverantwortung kommt. Vielmehr ist die Oppositionszeit, gerade in der Landespolitik, eine oft quälende Phase. Interessengruppen kommen meist erst dann auf einen zu, wenn sie bei der Landesregierung mit ihrem Anliegen nicht durchgedrungen sind. Journalisten interessieren sich vielfach nicht dafür, was für Ideen die Opposition hat, sondern mehr dafür, wie sie die Vorhaben der Regierung beurteilt. Zu allem Überfluss gibt es dann noch nicht einmal mehr nennenswerte Posten, Positionen und Jobs zu verteilen. Wer so knapp wie CDU und FDP in Niedersachen aus der Regierung vertrieben worden ist, dürfte Schwierigkeiten haben, sich für die oft frustrierende, aber doppelt so anstrengende Arbeit zu motivieren. Da hilft alleine die Hoffnung auf eine baldige Rückkehr auf die Regierungsbänke. Einer dementsprechend erschöpften Opposition ist es historisch bisher allerdings nur zwei Mal gelungen, nach nur einer Legislaturperiode wieder zurück an die Macht zu kommen: 1991 in Hessen und 2010 in Nordrhein-Westfalen.

Dr. Stephan Klecha ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Göttinger Institut für Demokratieforschung.

Foto Niedersächsischer Landtag: ©biggi/pixelio.de