[Crosspost]: Samuel Salzborn kommentiert die politikwissenschaftliche Vernachlässigung der jüngsten Entwicklungen in Ungarn
Es ist in der wissenschaftlichen Diskussion unlauter, über das zu streiten, was nicht ist – denn nicht umsonst ist die Freiheit der Wissenschaft ein hohes Gut und nicht umsonst sollte sich wissenschaftliche Forschung nicht vom Primat der Tagespolitik abhängig machen, also – sofern dies möglich ist – das eigene Erkenntnisinteresse nicht durch tagesaktuelle Entwicklungen dominieren lassen. Dennoch: Angesichts der politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen wundert es, wie wenig Aufmerksamkeit die sozialwissenschaftliche Europaforschung den rasanten Transformationen der politischen Ordnung in Ungarn schenkt. Denn kann man für die Medien noch eine gewisse Regelmäßigkeit in der Berichterstattung über die antidemokratischen und entdemokratisierenden Entwicklungen seit dem Amtsantritt der Regierung Orbán konstatieren, scheint es im akademischen Betrieb fast so, als sei Ungarn mehr oder weniger vom Radar der Europaforschung verschwunden.
Nun liegt es im Gegenstand der Sache, dass gerade die politikwissenschaftliche Europaforschung ihre Stärken vor allem im prozessanalytischen und institutionenvergleichenden Bereich hat. Allerdings nährt der schon bei einer oberflächlichen Analyse der ungarischen Entwicklungen aufkommende Verdacht, dass sich Ungarn auf dem Weg in ein autoritäres System befindet, gerade auch die Notwendigkeit für die Europaforschung, kenntlich zu machen, dass das ungarische Regime in seiner gegenwärtigen Verfasstheit herzlich wenig mit einer Demokratie zu tun hat – und dass es dringend an der Tagesordnung wäre, über ernsthafte Sanktionen der Europäischen Union gegen Ungarn nicht nur nachzudenken, sondern diese auch umzusetzen. Denn die ungarische Entwicklung ist ohne Zweifel eine autoritäre, mit der sich das Regime antidemokratisch positioniert und Kurs nimmt auf totalitäre Kontrollmechanismen, die beginnen, auf alle Formen von bürgerlicher Freiheit und demokratischer Mitbestimmung überzugreifen.
Einige Schlaglichter der Entwicklungen der letzten Monate: Den Auftakt hat gewissermaßen das auf Generalklauseln basierende und die Medienfreiheit drastisch einschränkende neue Mediengesetz gemacht, gefolgt von der Streichung des Zusatzes „Republik“ aus der offiziellen Staatsbezeichnung. Gerade aber die neue Verfassung zeigt überdeutlich, wohin die Reise geht: Ihre Bezugnahme auf einen völkischen Nationenbegriff, der die Minderheiten in Ungarn aus dem Nationenverständnis exkludiert, die Glorifizierung von Familie, Gemeinschaft, Ehre und Arbeit, die faktische Einschränkung der Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen, die Einschränkung der Kompetenzen der Judikative auf Verfassungsebene, die Ikonisierung der Nationalgeschichte und die exorbitante Rückholung von Mythos und Gottbezug in Verfassungsrang.
Die Stoßrichtung dieser juristischen Neuordnung ist der Kampf gegen das (liberale) Individuum und der Kampf für das (völkische) Kollektiv: Es geht hier nicht um den einzelnen Menschen als Subjekt, sondern ausschließlich um den Menschen als – halluzinierten – Teil einer ganz bestimmten kulturellen Gemeinschaft. Die Vorstellung einer kulturellen Gemeinschaft unterscheidet sich von der einer pluralistischen Gesellschaft gerade dadurch, dass sie als homogen und letztlich unveränderlich dargestellt wird, wobei das Individuum nichts, das Kollektiv aber alles zählt. Freiheiten werden auf diese Weise suspendiert, der Mensch in ein ethnopolitisches Kollektivgefängnis gesperrt. Die Gefahr besteht in der Schaffung von ethnischen Großraumgettos. Das heißt, dass Menschen, denen eine starre, nicht änderbare ethnische Identität zugeschrieben wird oder die sich selbst eine solche Identität zuschreiben, die Interaktion mit anderen Menschen genommen wird.
Im Prinzip handelt es sich um eine Konstellation, die man mit einem Zoo vergleichen könnte: Der Mensch soll dann plötzlich nicht mehr ein gesellschaftliches Wesen sein, das mit anderen interagiert, auf Austausch orientiert ist, den Dialog, aber auch den Konflikt sucht und so im demokratischen Sinn partizipieren möchte. Er wird zu einem Lebewesen gemacht, das von anderen isoliert, abgrenzt und in scheinbar homogenen Einheiten leben soll. Damit wird er jedoch von allen Formen der Partizipation und Mitbestimmung strukturell ausgeschlossen. Ethnische Identität wird so vom individuellen Angebot zum kollektiven Zwang.
Kontextualisiert man diese verfassungsrechtlichen Modifikationen mit der zunehmenden Ethnisierung der ungarischen Innenpolitik und dem völkischen Umgang mit den sogenannten Auslandsungarn, dann zeigen sich hier in der Tat wesentliche Konturen eines autoritären Regimes, das sich nachhaltig in Richtung einer Diktatur entwickelt. Denn die – schon länger – bestehende völkisch-irredentistisch implementierte Vorstellung von „Auslandsungarn“, die auf neuerlicher Gesetzesgrundlage auch mit einem Staatsangehörigkeitsanspruch ausgestattet werden, ist die Kehrseite einer nachhaltigen antisemitischen und antiziganistischen Praxis in Politik, Medien und Gesellschaft Ungarns, die mit einer Diskriminierung von politischen und literarischen Regimegegnern einhergeht.
Wer dem Glauben an eine ethnische Gemeinschaft anhängt, die jenseits von Staatsgrenzen existiere und in ihrer politischen Relevanz als Schicksalsgemeinschaft höher rangiere, als eine auf politischem Willen basierende Gesellschaft, vollzieht damit den entscheidenden Schritt hin zu einer antidemokratischen Ordnung. Denn der demokratische Charakter eines politischen Systems basiert ja nicht, wie die naive Vorstellung vieler Antidemokraten suggeriert, schlichtweg nur darin, dass Wahlen abgehalten werden, sondern orientiert sich vielmehr nach der Frage der Modi, nach denen der demos konstituiert und mit denen die Herrschaft ausgeübt wird. Nur unter Einbezug genau dieser beiden Momente ist die Frage nach der Legitimitätsqualität von Wahlen beantwortbar; andernfalls bleiben sie bloße Technik, die jedes politische Regime ausüben kann.
Insofern wäre wissenschaftlich deutlich intensiver zu problematisieren, inwiefern sich in Ungarn ein autokratisches Regime mit totalitären Tendenzen zu etablieren beginnt, das gleichermaßen antidemokratische wie entdemokratisierende Aspekte miteinander verbindet und einen völkischen Regimetyp schaffen will, der die Freiheits- und Partizipationsrechte des bürgerlichen Nationalstaates aufhebt. Insofern scheint auch das gegenwärtige akademische Schweigen, von dem es ohne Frage auch Ausnahmen wie den prominenten Aufruf der Philosophen Jürgen Habermas und Julian Nida-Rümelin gibt, in Sachen Ungarn doch etwas laut – auch, wenn man berücksichtigt, dass in der amerikanischen Debatte unter dem Label des „Illiberal Turn“ diese Fragen schon seit einiger Zeit deutlich intensiver diskutiert werden.
Prof. Dr. Samuel Salzborn ist Inhaber des Lehrstuhls für Grundlagen der Sozialwissenschaften am Institut für Politikwissenschaft der Georg-August-Universität Göttingen. Dieser Artikel ist ein Crosspost seiner Kolumne „Das Akademische Karussel“ auf Publikative.org. Für die Bereitstellung bedanken wir uns sehr herzlich.