„Plébiscite de tous les jours“

[analysiert]: Stine Harm und Franz Walter über Hermann Heller und die Probleme von Demokratien in Klassengesellschaften.

Hermann Heller (1891-1933) war einer der wenigen sozialdemokratischen Staatsrechtler in der Weimarer Republik. Als Jude und Sozialist standen ihm etliche Barrieren für eine akademisch-universitäre Karriere im Weg. So erhielt er erst 1931 in Frankfurt eine ordentliche Professur für Öffentliches Recht – gegen den Willen der dortigen Hochschullehrermehrheit. Hellers Anliegen war der „soziale Rechtsstaat“, sein Ziel: die „soziale Demokratie“. Heller prägte in den 1920er Jahren diese beiden, bis in die Gegenwart zentralen Begriffe der politischen Linken. Er war ein Verfechter und Apologet der „politischen Demokratie“. Doch sah er diese Demokratie, gewissermaßen den klassischen Grundanspruch des Liberalismus, strukturell gefährdet durch die Resultate des wirtschaftlichen Liberalismus, welcher fortwährend „ökonomische Disparitäten“ erzeugte, dadurch die Lebenschancen der Bürger antagonistisch ausspreizte.

Dass der Weg zum sozialen Rechtsstaat, da er überlieferte Privilegien in Frage stellte, nicht ohne Konflikte, ja Kämpfe verlaufen könnte, stellte Heller in Rechnung. Aus diesem Grunde befürwortete er emphatisch die Weimarer Reichsverfassung, die zwar als ein Werk des Kompromisses nicht in jedem Punkte logisch konstruiert sei, aber dennoch Form und Fundament für einen zivilisierten, kulturermöglichenden Streit bereitstelle. Das stand stets im Zentrum der Botschaften Hellers: Die Interessenkämpfe sollten nicht mit physischer Gewalt, sondern über eine gemeinsam akzeptierte Kultur der Diskussionen und Verhandlungen ausgetragen werden; sie seien auch nicht auf einen vermeintlich ökonomischen Kern zu reduzieren, sondern zudem aus ihren ideellen, ethischen, normativen Antriebskräften zu verstehen und im geistigen Niveau Stufe für Stufe anzuheben.

Aber die unverzichtbare Voraussetzung für eine solche Kultur der Diskussion und des kompromissfähigen Austrags von Konflikten war für Heller die „soziale Homogenität“. Man kann in dieser Formel eine Art Schlüsselbegriff für Hellers Theorie des Rechtsstaats und seiner Zeitdiagnose der zweiten Hälfte der Weimarer Jahre sehen. Heller hatte die Hoffnung auf eine stärkere soziale Homogenität als entscheidenden Stützpfeiler der politischen Demokratie bis zum Ende der ersten Demokratie in Deutschland nicht aufgegeben. Aber er machte sich auch nichts vor, erfasste das erhebliche Ausmaß an sozialen Disparitäten und dadurch den Umfang an gesellschaftlicher Inhomogenität, der ihm so groß erschien wie noch „in keinem Zeitalter vorher“. Die krassen Heterogenitäten aber unterminierten die Grundlage eines politisch-gesellschaftlichen „fair play“, sie nährten stattdessen die Neigung der sozialen Kräfte, mit dem jeweils Anderen nicht mehr friedlich verständigend zu parlieren, sondern ihn per Diktat, wenn nötig mit physischer Gewalt, zu Boden zu drücken. Soziale Homogenität definierte Heller dabei im Übrigen nicht allein nach Kriterien einer gerechten Güter- und Chancenverteilung. In die Kollektivmentalität eines gesellschaftlich integrierenden Homogenitätsgefühls flossen Heller zufolge auch und keineswegs zuletzt die gemeinsamen Erfahrungen von Geschichte, Kultur, Volksbildung ein. Soziale Homogenität in diesem Sinne also beschränkte sich nicht auf sozial-ökonomische Gemeinsamkeiten, sondern umfasste ein sozialpsychologisches „Wir-Bewusstsein“, welches selbst Klassenkämpfe im Inneren aushielt, ohne in die Diktatur der einen über die anderen münden zu müssen, wie Heller gegen seinen Kontrahenten Carl Schmitt auszuführen nicht müde wurde.

Indes war es mit dem „Wir-Gefühl“ im Zuge der Ausdifferenzierung moderner Gesellschaften und ihrer ideologisch-materiellen Binnenkämpfe nicht weit her. Hellers zunehmend pessimistischer Blick auf die Umstände seiner Zeit wirkt auch als Prognostik für die Labilitäten der politischen Systeme im zweiten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts von verblüffender wie bedrückender Aktualität:

„Die schwere Geburt der kontinentalen Koalitionsregierungen, ihre kurze Dauer, sowie ihr Mangel an durchgreifender Wirkung sind die handgreiflichen Symptome einer unzulänglichen sozialen Homogenität und damit höchst bedenkliche Krisenzeichen für unsere Demokratien.“

Doch hatte Heller die wünschenswerte Homogenität nie absolut gesetzt. Das unterschied ihn von vielen zeitgenössischen Marxisten. Hellers Homogenität war nie total, nicht holistisch gefasst, sondern vielfach eingeschränkt, durch unvermeidliche, ja letztlich produktiv wirkende Widersprüche relativiert. Hermann Heller stellte sich soziale Homogenität prozessual vor, als einen Sollensvorgang gleichsam, der eine Richtung anzeigte, ein fixes und starres Endziel aber nicht besaß. Anders ausgedrückt: Soziale Homogenität bedeutete für Heller den ständigen Versuch einer größeren sozialen Angleichung von den verschiedenen Gruppen und Schichten innerhalb der Gesellschaft. Doch durfte man die Aufhebung von Gegensätzen und Interessenkämpfen dann keineswegs erwarten, nicht einmal erhoffen. Auch das wollte er seinen Lesern und Schülern beibringen, dass es fortwährende Spannungen zwischen dem Einzelnen und der Gemeinschaft, der verbindlichen Form und der offenen Freiheit, zwischen Vielheit und Gemeinsamkeit gäbe, was das Elixier für Lernprozesse, Wandlungen, Besserungen bildete.

Heller bezog diese Lektion nicht nur auf seine Zöglinge in der Arbeiterbildung, sondern ebenso auf seine Verfassungsinterpretation als Rechtswissenschaftler. Diejenigen Verfassungswerke waren in seinem Verständnis zu belobigen, die „Vielheit“ zuließen, aber über die Rechtsinstitute daraus „Einheit“ entstehen ließen. Doch selbst diese „Einheitlichkeit“ hatte keinen Anspruch auf entgrenzte Dauer; auch die „Einheitlichkeit“ war durchgängig prekär, oft nur für einen historischen Moment plausibel und verallgemeinerbar. Dann veränderten sich Einstellungen, Bedürfnisse, Willensrichtungen, die eine neue Vielfalt hervorbrachten und einen neuerlich vereinheitlichenden Normierungsakt erzwangen. Eine „gute Verfassung“ hatte dafür Raum zu lassen, für die „schöpferischen Kräfte“ für eine „schönere Zukunft“, für das „plébiscite de tous les jours“.

Plebiszitäre Elemente tauchten in der Staats- und Rechtstheorie Hellers zwar nicht zentral auf, aber sie lagen auch nicht peripher. Dabei kam Heller in seinem gebremst plebiszitären Impetus nicht von Rousseau her. Es ging Heller vielmehr um die Macht der Regierung, die er in Deutschland zu sehr in Abhängigkeit von den Parteien und den Fraktionen wähnte. Die Zentralregierung sollte sich daher eine zweite Legitimationsquelle der Repräsentation erschließen: eben durch das Plebiszit, das die Exekutive souverän und am Parlament vorbei in Gang zu setzen hatte. Heller fürchtete sich vor der Führungslosigkeit im Vielparteiensystem und in der Mehrparteienkoalition. Er plädierte deshalb für eine stärkere Verselbstständigung der Regierung gegenüber dem Reichstag. Denn sonst drohte, wie er warnte, der Siegeszug der herumschwirrenden politischen Geniereligionen mit ihren Glaubensverheißungen, „irgendein starker Mann vermöge losgelöst von allen politischen Gegensätzen und Bindungen die Neuschöpfung der politischen Einheit in sieben Tagen zu vollbringen“.

Doch bewegte sich auch Hellers Denken um das Problem der „Elitenformierung“. Denn: Für das Verständnis gesellschaftlicher Spannungen, für die Deutung von Vielfalt aus einem Ideenzentrum heraus, für die Fähigkeit zur politischen Integration taugten, nach Überzeugung Hellers, nur wenige, ob im Bürgertum oder auch in der Arbeiterschaft. Deshalb blieb ihm lediglich, auf „Eliten“, auf die „Begnadeten“ der unteren Klassen zu setzen. Heller hatte nie einen Zweifel, dass zur tiefen Erkenntnis und zur kraftvollen politischen Führung allein eine „kleine Zahl“ befähigt sei.

Plebiszitäre Legitimation und autoritäre Demokratie lagen auch bei ihm, der Spannungen erkannte und schätzte, holistische Lösungen weder mochte noch empfahl, bemerkenswert nahe. Uninteressant ist das nicht in Zeiten, da der plebiszitäre Impetus wächst.

Stine Harm ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Göttinger Institut für Demokratieforschung. Franz Walter ist Leiter des Göttinger Instituts für Demokratieforschung.