Zum NPD-Urteil

Beitrag verfasst von: Lars Geiges

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[kommentiert]: Lars Geiges zum Umgang des Bundesverfassungsgerichts mit der NPD.

Die NPD wird also nicht verboten. Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag der Länder im Bundesrat einstimmig abgewiesen und dafür eine durchaus wegweisende Begründung vorgelegt. Zwar verfolge die Partei verfassungsfeindliche Ziele, missachte die freiheitlich demokratische Grundordnung auch mit Blick auf das Demokratieprinzip, weise „eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus auf“, wie es u.a. in dem Karlsruher Urteil heißt. Insofern sei die Partei als verfassungsfeindlich einzustufen. Jedoch, so urteilen die Richter, stelle die NPD momentan und auch auf absehbare Zeit keine Gefahr für die Verfassung dar. Sie habe real „nur wenig Wirkkraft“, befindet das Gericht. Die NPD sei schlichtweg zu bedeutungslos, um die Demokratie tatsächlich zu gefährden. Im Urteil heißt es: „Ein Erreichen der verfassungswidrigen Ziele der NPD mit parlamentarischen oder außerparlamentarischen demokratischen Mitteln erscheint ausgeschlossen.“

Darin liegt der Kern des Urteils. Das Gericht bewertet die reale Gefahr, die von der Nationaldemokratischen Partei Deutschland aktuell und zukünftig ausgehe und ausgehen werde, und kommt dabei zu dem Schluss, dass diese verschwindend gering sei. Oder andersherum: Das Gericht schätzt die demokratische Verfasstheit der Bundesrepublik zumindest als robust genug ein, um mit verfassungsfeindlichen Parteien vom Schlage der NPD umgehen zu können – was man durchaus auch positiv werten kann. Nun werden Kritiker monieren, dass man NPD-Abgeordnete und Mitarbeiter nicht auch noch mit Steuergeld unterstützen sollte, zumal die Verfassungsfeindlichkeit ihrer Partei doch nunmehr bewiesen sei. Dass die NPD wegen „Erfolglosigkeit“ einem Verbot entgehe, leuchtet ihnen nicht ein. Denn – so die Argumentation etlicher Verbotsbefürworter – wäre sie tatsächlich erfolgreich in dem, was sie erreichen will, falle es weitaus schwerer, sie zu verbieten.

Zweifelsohne hätte ein Verbot der NPD am Parteienrand rechts außen für Klarheit gesorgt. Doch wird man, ja muss man mit der Unübersichtlichkeit, auch der Widersprüchlichkeit, den Ambivalenzen, Irrationalitäten und Feindseligkeiten innerhalb demokratischer Ordnungen leben müssen, befindet das Verfassungsgericht richtigerweise. Dass die NPD mit dem NSU-Terror in Verbindung gestanden habe: Dafür gibt es keine Beweise; doch war die Aufdeckung des „NSU-Komplexes“ im Jahr 2011 initial für dieses zweite Verbotsverfahren, das im Dezember 2012 vom Bundesrat auf den Weg gebracht worden war. Dass ein Verbot der NPD den Rechtsextremismus in der Bundesrepublik effektiv bekämpfen würde, ist in der Forschung mehr als zweifelhaft.

Denn weder ändern sich die Einstellungslagen der Sympathisanten und Parteimitglieder per Gerichtsurteil, noch lösen sich deren Organisationsstrukturen in toto auf. Sie verändern sich lediglich, modulieren sich neu. Bereits seit einigen Jahren ist der parteiförmige Rechtsextremismus eher rückläufig. Ein stark fragmentierter, bewegungsförmiger Rechtsextremismus dominiert die Szenerie. Entlang seiner Berührungspunkte mit bspw. neurechten, verschwörungstheoretischen oder militanten Netzwerken und Milieus hat sich eine Vielzahl von Kleingruppierungen entwickelt. Durch das Aufkommen von rechtspopulistischen Kräften wie der Alternative für Deutschland (AfD) und „PEGIDA“ auf der einen Seite sowie martialischeren Parteien wie „Der III. Weg“ auf der anderen Seite hatte die in sich völlig zerstrittene NPD Konkurrenz bekommen, die ihr zugesetzt und sie vielerorts pulverisiert hat. Geblieben sind ihr bundesweit noch 338 Kommunalmandate – davon achtzig in Sachsen, 58 in Thüringen und 49 in Mecklenburg-Vorpommern. In keinem Landtag ist die Partei mehr vertreten. Im Europäischen Parlament verfügt sie über einen Sitz. Fürwahr: Eine Bedrohung der parlamentarischen Demokratie geht allein von dieser Partei nicht aus.

Paradoxerweise hätte ein Verbot die rechtsextreme Szene sogar noch stärken können, indem sich die noch verbliebenen, nunmehr heimatlos gewordenen Rest-NPD-Kader dem rechtsextremen Bewegungsspektrum mit seinen eher spontan in Aktion tretenden „Bürgerwehren“, „Freundeskreisen“ und „Nein-zum-Heim-Initiativen“ angeschlossen hätten. Das ist die Szene, die wächst – die deutlich schwieriger zu überschauen und auf ihr antidemokratisches Potenzial hin problematischer einzuordnen ist als eine marodierende NPD.

In Niedersachsen bspw. – dort also, wo sich die NPD im November 1964 gegründet hat – zählt die Partei aktuell noch etwa 340 Mitglieder. Im September 2016 errang sie bei der Kommunalwahl landesweit gerade einmal 17 Mandate. Konnte die NPD 2011 noch acht Sitze in den niedersächsischen Kreistagen für sich gewinnen, war es fünf Jahre später bloß noch ein Sitz (Kreistag Helmstedt, Adolf Preuß). Im Kreis Göttingen hat sie nur einen Mandatsträger: Michael Triebel, Ratsmitglied der Stadt Bad Lauterberg. In Südniedersachen wie bundesweit fristet die NPD ein Schattendasein – und das wird auf absehbare Zeit wohl so bleiben.

Dr. Lars Geiges ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Göttinger Institut für Demokratieforschung.