[Gastbeitrag]: Samuel Salzborn schaut mit dem demokratietheoretischen Blick der 1960er Jahre in die Zukunft.
Die repräsentative Demokratie ist in der Krise. Bürgerinnen und Bürger fühlen sich enttäuscht, missverstanden, nicht hinreichend in ihren Anliegen gehört, zu wenig in Entscheidungsprozesse eingebunden. Lässt man einmal außer Acht, dass einige der gegenwärtigen Enttäuschungen auf Missverständnissen über die Funktionen von Demokratie und daraus resultierenden Fehlerwartungen basieren, ist die Enttäuschung gar nicht neu – nur die Hilflosigkeit bei der Suche nach Antworten verwundert. Ein Blick in ein heute fast vergessenes Jahrzehnt demokratietheoretischer Blüte kann da helfen: die 1960er Jahre mit ihrem Innovations- und Integrationspotenzial einer gesellschaftskritischen Demokratietheorie.
Die Diskussion über die politische Ordnung war in der unmittelbaren Nachkriegszeit geprägt von kritischen Analysen autoritärer und totalitärer Staatskonzeptionen. Ein führender Kopf in der Auseinandersetzung mit den personellen und institutionellen Nachlässen des NS-Staates in der Bundesrepublik war der Sozialist Wolfgang Abendroth. Abendroth fokussierte seine Analyse auf die Schnittstelle zwischen Politik und Recht und widmete sich der Interpretation des Grundgesetzes und der rechtlichen Verfasstheit der westdeutschen Demokratie. Er sah Recht als zentrale Steuerungsinstanz des Politischen und begriff die rechtliche Ordnung eines Staates als Regulierungsinstrument der ökonomischen wie politischen Machtverhältnisse.
Im Mittelpunkt seiner demokratietheoretischen Überlegungen standen die – auf marxistischer Grundlage – entwickelten Forderungen nach weitreichenden Demokratisierungen von Staat und Gesellschaft, nach Fundierung einer sozialen Demokratie und Entwicklung eines demokratischen Sozialismus. Dabei hielt Abendroth an dem von Marx formulierten Klassenbegriff fest und versuchte die ökonomischen Konfliktlinien im Kampf um juristische Positionen deutlich zu machen. Bei der politischen Auseinandersetzung um ein soziales und demokratisches Recht, insbesondere Verfassungsrecht, unterschied Abendroth zwischen einem bürokratischen Staatsapparat mit bisweilen autoritärer Exekutivmacht und einer demokratischen Verfassung, die es zu verteidigen und auszubauen gelte. Damit knüpfte er an den sozialistischen Analyseansatz einer Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit demokratischer Verfassungen an, die Otto Kirchheimer und Franz L. Neumann während der Weimarer Republik herausgearbeitet hatten.
Im Unterschied zu sozialistischen Ansätzen der Nachkriegszeit hat der (Neo-)Pluralismus in den 1950er und 1960er Jahren die sozialistische Kritik an Machtkonzentrationsprozessen zwar aufgegriffen, aber mit liberalen Überlegungen und einer konsequent antitotalitären Implikation verknüpft. Inspiriert von Harold Laski, der jedoch in den 1920er Jahren Pluralismus noch als gesellschaftlichen, d.h. staatsfernen Ansatz begriffen hatte, argumentierten Ernst Fraenkel und Franz L. Neumann – in der Weimarer Republik beide noch im sozialistischen Milieu aktiv – für einen entlang nicht-kontroverser Leitnormen strukturierten und sanktionierenden Staat, der die soziale und politische Pluralität der Gesellschaft in höchst möglichem Maße strukturell (v.a. durch Recht) ermöglichen und so den kontroversen Sektor stärken sollte.
Die ungeteilte Souveränität, die den Staat ins seismografische Zentrum des Politischen rückt, wird in ihrer neo-pluralistischen Wendung dann zu einem Ermöglichungspotenzial von Freiheit, die ihrem Wesen nach negativ bestimmt ist und insofern auf Dauer konflikthaft sein muss, da sie im Verbund mit dem Gemeinwohl einer prozesshaften Konstituierung und damit auch einer permanenten Revision unterzogen wird. Die (Neo-)Pluralismustheorie basiert insofern auf der Annahme, dass die Vertretung von konkurrierenden Interessen einer Demokratie nicht schadet, sondern vielmehr deren Fundament bildet. Auf der Basis der Anerkennung konkurrierender sozialer Lebensformen soll ein kontroverser Prozess der Willensbildung stattfinden, dem jedoch ein gemeinsam anerkannter Wertkodex zugrunde liegen müsse. Gemeinwohl ist, wie Fraenkel argumentiert hat, kein a priori fixierbarer Ort, sondern ein a posteriori sich konstituierender Prozess, der gerade in seinem Konflikt besteht, der organisiert, aber nicht gelöst werden muss. Das Gemeinwohl ist insofern nicht abstrakt definierbar, sondern muss in konkreten Interessenauseinandersetzungen immer wieder aufs Neue bestimmt werden.
Demokratie wird damit in der (neo-)pluralistischen Perspektive ebenfalls nicht als Zustand, sondern als Prozess begriffen, da reale Demokratien in dem Begriff von Robert A. Dahl „Polyarchien“ sind: Repräsentativsysteme mit allgemeinem Wahlrecht, die jedoch mit Blick auf mögliche Partizipations-, Inklusions-, Vermittlungs- und Kontrollverfahren noch unvollständig sind. Der (Neo-)Pluralismustheorie geht es damit um den Fokus auf die legitimationspolitischen Desiderate wie die mit ihnen verknüpften partizipatorischen Potenziale der Demokratie. Staatlicher Idealtyp ist im Begriff von Fraenkel der „autonom legitimierte, heterogen strukturierte, pluralistisch organisierte Rechtsstaat“, in den der Konflikt von Interessen ebenso eingelagert ist wie die staatliche Souveränität.
Zentraler Modus für die Limitierung herrschaftlicher Gewalt sollen vor allem das „Recht und institutionelle Kontrollen der öffentlichen Gewalten“ (Manfred G. Schmidt) sein, wobei in der Rechtsform auch eine Ambivalenz liegt: Die Rechtsnorm als „hypothetisches Urteil des Staates über ein künftiges Verhalten der Untertanen“ (Franz L. Neumann) basiert auf dem Gesetz als Grundform. Die rechtliche Gleichheit, die alle Bürger(innen) vor dem Gesetz haben, verschleiert aber die ökonomische Herrschaft des Bürgertums und damit die gesellschaftliche Ungleichheit. Deshalb ist die Idee des neutralen Staates auch eine Fiktion – denn dessen politische und rechtliche Neutralität, so Neumann, sichert stets nur die ökonomische Ungleichheit. In ähnliche Richtung argumentierte auch Johannes Agnoli, der darüber hinaus jedoch kritisch gegen den (neo-)pluralistischen Ansatz ins Feld führte, dass aufgrund dieser ökonomischen Machtverhältnisse faktisch kein echter demos in der kapitalistischen Gesellschaft existiere. Fritz W. Scharpf gab hingegen zu bedenken, dass die „pluralistische Fragmentierung“ der Politik dazu führe, dass letztlich „die Arena und der Adressat für die Austragung fundamentaler Konflikte“ fehlten.
Das Argument von Scharpf ist rund vierzig Jahre alt – benennt es aber nicht genau das zentrale Problem der gegenwärtigen Krise der repräsentativen Demokratie? Es fehlt nicht primär an den gesetzten Strukturen, es fehlt an der Arena und an dem Adressaten: dem gesellschaftlichen und politischen Ort für grundsätzliche Konflikte jenseits einer allgegenwärtigen Tendenz zur – konturlosen, trivialen und damit ideologischen – „Mitte“ und am tatsächlichen Interesse an politischen Konflikten in einem kontroversen Sektor, die jenseits von egoistischen Wutaffekten liegen. Es geht demokratietheoretisch um den Konflikt – und nicht um die Lösung. Die Krise der repräsentativen Demokratie ist damit letztlich im Kern auch keine politische, sondern eine gesellschaftliche Krise.
Samuel Salzborn ist Professor für Grundlagen der Sozialwissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen. In diesem Jahr hat er das Buch „Demokratie. Theorien – Formen – Entwicklungen“, Baden-Baden 2012, veröffentlicht.