Ans Ziel getrickst

[kommentiert]: Christian Woltering kommentiert die Berechnungen für die geringfügige Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze.

Nach Veröffentlichung des Entwurfs zur Neuregelung der Hartz-IV-Regelsätze glaubten einige Kommentatoren an ein „statistisches Wunder“. Fünf Euro mehr, also jetzt 364 Euro, soll also das tatsächliche Existenzminimum sein, dessen Neubestimmung das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung mit seinem Urteil vom 9. Februar ins Stammbuch geschrieben hat. Kurios daran ist, dass diese 364 Euro bereits im Jahr 2008 von der damaligen Bundesregierung als zu erwartendes Regelsatzniveau für 2010 vorausgesagt wurden. Statistisches Wunder, reiner Zufall oder politische Willkür?

Die Bundesregierung stützte sich bei ihren Berechnungen auf die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes. Die Logik dahinter ist einfach: Indem man die Leistungen nach den tatsächlichen, statistisch ermittelten Verbrauchsausgaben von Ein-Personen-Haushalten bemisst, soll dem Bedarfsdeckungsprinzip genüge getan werden. Oder einfach gesagt: Das Existenzminimum ist gerade so hoch, wie das, was der ärmste Teil der in Arbeit stehenden Bevölkerung im Monat ausgibt.

Schaut man sich nun die Berechnungsmuster des Ministeriums an und vergleicht diese mit vorangegangenen Regelsatzberechnungen aus den Jahren 2004 und 2006, erschließen sich einem die Motive der Bundesregierung. An allen Ecken und Enden des Entwurfs wurde getrickst, um den Regelsatz von 359 Euro nicht bzw. nur marginal zu erhöhen.

Der erste Trick liegt im Umgang mit den statistischen Daten. Um eine Zirkelschluss-Logik zu vermeiden (also die Ausgaben von Hartz-IV-Empfängern dafür zu verwenden, den tatsächlichen Bedarf von Hartz-IV-Empfängern zu berechnen), müssen aktuelle Leistungsempfänger aus der Statistik herausgefiltert werden. Im neuen Entwurf sind allerdings nur die Personen herausgenommen, die ausschließlich Grundsicherung erhalten. Es verbleiben in der Statistik diejenigen, die so wenig verdienen, dass ihr Gehalt durch Hartz IV aufgestockt werden muss. Ebenfalls nicht herausgenommen wurden Haushalte mit einem vergleichbaren oder gar niedrigeren Einkommen, die aus irgendwelchen Gründen (z.B. aus Scham) keinen Leistungsantrag gestellt haben. Da diese Haushalte genauso wenig oder sogar noch weniger Geld haben als Hartz-IV-Haushalte, dürften sie (ebenso wie die Hartz-IV-Empfänger selbst) bei der Berechung eigentlich nicht berücksichtigt werden.

Doch damit nicht genug. Statt wie bislang üblich, wurden nun nicht die unteren 20 Prozent der Stichprobe angeschaut, sondern lediglich die unteren 15 Prozent. Dass die unteren 15 Prozent der Gesellschaft deutlich weniger Geld im Monat zur Verfügung haben als die unteren 20, dürfte aufgrund des Wohlstandsgefälles in der Bevölkerung jedem klar sein. Allein die Verkleinerung der Bezugsgruppe führt nach Berechungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zu einer Absenkung des Regelsatzniveaus um mehr als 17 Euro (oder 4,9 Prozent) gegenüber dem vorherigen Verfahren. Eine sachliche Begründung für die Veränderung der Bezugsgruppe lässt sich dem Referentenentwurf nicht entnehmen.

Neben den Veränderungen der Bezugsgruppe wurde auch bei den einzelnen Posten in der Statistik willkürlich gekürzt. Dies ist im Grunde ebenfalls nichts Neues. Schon zuvor wurden bestimmte Ausgaben (z.B. für Segelflugzeuge oder Pelzmäntel) aus der Statistik herausgerechnet. Neu ist, dass Hartz-IV-Bezieher künftig auch auf Alkohol und Tabakwaren verzichten müssen. Begründung: Alkohol und Tabak seien „Genussgifte“ und gehörten nicht zum Grundbedarf. Wie zynisch klingt da die wenige Wochen alte Bemerkung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder, seines Zeichens Bierbotschafter des Jahres 2010: „Täglich zwei, drei Weizen – das muss einfach sein!“. Wäre es der Regierung hierbei wirklich um die Sache gegangen, hätte sie in diesem Fall eigentlich ausschließlich Abstinenzler-Haushalte untersuchen dürfen, da diese das vorhandene Geld unzweifelhaft für andere Dinge ausgeben. Dass die Bundesregierung die Lebenswirklichkeit der Menschen ignoriert, wenn sie die 60 Cent am Tag für Alkohol und Tabakwaren streicht, sei da nur noch am Rande erwähnt.

Gleiches gilt übrigens für Gaststättenbesuche. Auch dieser Posten wurde gestrichen, da er nicht zum physischen Existenzminimum gehört. Dass es neben dem physischen auch ein soziokulturelles Existenzminimum gibt, zu dem auch gehören mag, dass man einmal in der Woche mit seinen Freunden in der Kneipe ein Bier trinken kann (für mehr reicht es sowieso nicht), wird geflissentlich ignoriert. Allein diese beiden Beispiele bringen der Regierung eine Kostenersparnis von 53 Euro oder fast 15 Prozent.

Durch diese und weitere Rechentricks kommt die Bundesregierung schlussendlich auf den ominösen Betrag von 364 Euro. Berechnungen von Sozialverbänden und Gewerkschaften gehen davon aus, dass dieser Betrag um mindestens 50 Euro zu gering angesetzt ist. Es kommen einem zwangsläufig Äußerungen aus Kreisen der Regierung in den Sinn, die eine Erhöhung der Regelsätze vorab immer wieder kategorisch ausgeschlossen haben. Und das Monate, bevor auch nur die erste Zahl berechnet wurde. Die nun vorliegende marginale Steigerung der Regelsätze legt in der Tat nah, dass es sich bei der Festlegung auf 364 Euro weniger um ein tatsächliches, statistisch ermitteltes, menschenwürdiges Existenzminimum handelt, als vielmehr um politische Willkür. Ein Grund zum Anstoßen ist diese Erhöhung für die bedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft jedenfalls nicht. Womit auch?

Christian Woltering ist wissenschaftliche Hilfskraft am Göttinger Institut für Demokratieforschung.