[analysiert]: Teresa Nentwig über den ersten Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hermann Höpker Aschoff.
Vor fast genau sechzig Jahren, am 7. September 1951, wurde der FDP-Politiker Hermann Höpker Aschoff zum ersten Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt – trotz einer nicht ganz einwandfreien NS-Vergangenheit. Bereits während der Weimarer Republik hatte Höpker Aschoff eine hohe Position ausgeübt: Von 1925 bis 1931 war er preußischer Finanzminister gewesen. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg sollte der gebürtige Westfale wichtige Funktionen einnehmen. So war Höpker Aschoff von September 1945 bis August 1946 Generalreferent für Finanzen in der westfälischen Provinzialverwaltung Münster. 1948 wurde er zudem in den Parlamentarischen Rat gewählt. Drei Jahre später setzte sich Bundesjustizminister Dr. Thomas Dehler für die Kandidatur seines Parteifreundes zum Präsidenten des neu gebildeten Bundesverfassungsgerichts ein. Konrad Adenauer stand diesem Vorhaben zunächst ablehnend gegenüber. Woher aber rührte diese Skepsis Adenauers?
Höpker Aschoffs Kandidatur stand auf der Kippe, da er ab 1940 – infolge einer Dienstverpflichtung – für eine nationalsozialistische Behörde gearbeitet hatte: die „Haupttreuhandstelle Ost“ (HTO). Die HTO war am 19. Oktober 1939 durch einen Erlass Hermann Görings gegründet worden. Ihre Aufgabe bestand in der Erfassung, Beschlagnahmung, Verwaltung und wirtschaftlichen Verwertung des gesamten polnischen (sowohl staatlichen als auch privaten) Eigentums in den eingegliederten Ostgebieten. Die HTO gilt deshalb heute als Beispiel für eine „Kollektiventeignung größten Umfangs“ (Diemut Majer), für eine „der größten Raubaktionen […], die die Nationalsozialisten im besetzten Europa überhaupt unternahmen“ (Ingo Loose).
Hermann Höpker Aschoff hatte innerhalb der HTO eine leitende Funktion inne, zunächst in Berlin, später im oberschlesischen Ratibor (heute: Racibórz). Zuständig war er für die Verwaltung des öffentlichen Vermögens und des Kirchenvermögens sowie für die Abwicklung der Banken und der gewerblichen Betriebe. Im November 1944 wurde der Dienstvertrag auf Höpker Aschoffs Wunsch hin aufgelöst – einer von zahlreichen (glaubhaften) Hinweisen darauf, dass er die Tätigkeit für die HTO mit innerer Ablehnung ausgeübt hat und dem Nationalsozialismus kritisch gegenüberstand.
Seine Führungsposition bei der HTO wurde Höpker Aschoff bereits zum Verhängnis, als 1946 die Ministerposten im neu gebildeten Land Nordrhein-Westfalen besetzt werden mussten. Die FDP schlug ihn als Finanzminister vor, doch seine Berufung scheiterte am Einspruch der britischen Militärregierung. Sie lehnte eine Ministertätigkeit Höpker Aschoffs wegen dessen Beschäftigung bei der HTO ab. Diese Zurückweisung rief später Adenauer auf den Plan. In einem Schreiben vom 12. Juli 1951 empfahl er Höpker Aschoff, eine etwaige Wahl zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts nicht anzunehmen. Als Grund führte er an, dass „ganz bestimmt über kurz oder lang in der Presse des In- und Auslands Angriffe erhoben werden. Es wird erläutert werden, was die Haupttreuhandstelle Ost für eine Tätigkeit ausgeübt hat, und es wird gesagt werden, daß Sie darin beschäftigt waren, ohne daß gesagt wird, worin Ihre Tätigkeit dort bestanden hat.“ Der Bundeskanzler warnte Höpker Aschoff vor einer „Erörterung“, „die recht unangenehm sein wird und auch Ihre Stellung beeinträchtigen würde“.[1] Die eigentlichen Vorbehalte gegen die Wahl des ehemaligen preußischen Finanzministers kamen aber aus katholischen Kreisen und von der Bayerischen Staatsregierung. Während die Katholische Kirche befürchtete, der Präsident und der vorgesehene Vizepräsident (Rudolf Katz, SPD) könnten aufgrund ihrer weltanschaulichen Orientierung wesentliche Rechtsfragen (etwa in Bezug auf das Elternrecht) ausklammern, wandte sich die CSU gegen die zentralistische Grundhaltung Höpker Aschoffs. Seine Wahl zum ersten Präsidenten des höchsten deutschen Gerichts schien nun in weite Ferne zu rücken.
Doch es kam anders. Als der badische Staatspräsident Leo Wohleb kurz darauf beim Bundesverfassungsgericht den Antrag stellte, die geplante Volksabstimmung über die Vereinigung der Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern auszusetzen, eine Gerichtsentscheidung also rasch erfolgen musste, kam Adenauer auf Höpker Aschoff zurück. Dieser erklärte sich am 25. August 1951 zu einer Kandidatur bereit. Der Bundeskanzler bezeichnete Höpker Aschoff nun als „absolut integre Persönlichkeit“; er sei überzeugt, so Adenauer über den früheren HTO-Mitarbeiter, „daß er das Grundgesetz bei seiner Amtsführung rückhaltlos respektieren werde“.[2] Am 4. September 1951 wurde Höpker Aschoff schließlich vom Wahlmännerausschuss des Bundestages zum obersten deutschen Richter gewählt; drei Tage später erfolgte seine Ernennung. Die Amtszeit sollte vier Jahre betragen und hätte einmal verlängert werden können. Doch Höpker Aschoff starb bereits am 15. Januar 1954.
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Hermann Höpker Aschoff selbst hat seine Tätigkeit für die HTO verschwiegen. Sein offizieller Lebenslauf in den Publikationen des Bundesverfassungsgerichts beschönigt nicht nur die NS-Zeit – „Zog sich unter dem nationalsozialistischen Regime völlig aus dem politischen Leben zurück und verbrachte diese Zeit als Privatmann in seiner westfälischen Heimat“, heißt es etwa in dem Buch „Das Bundesverfassungsgericht 1951-1971“, das 1971 in zweiter Auflage erschienen ist und vom Bundesverfassungsgericht herausgegeben wurde. Der Hüter des Grundgesetzes verhilft Höpker Aschoff sogar zu einem Posten, der ihm von den Briten verwehrt worden war: „1946 als Finanzminister Mitglied der Regierung von Nordrhein-Westfalen“.
In dieser Ausklammerung der wahren Begebenheiten liegt vermutlich der Grund dafür, dass später Journalisten wie auch Wissenschaftler die Zeit des Zweiten Weltkrieges im Leben von Höpker Aschoff in eine traute Idylle verlegten. Der legendäre Chronist der Bonner Politprominenz Walter Henkels beispielsweise schrieb 1953: „Von 1933 bis 1945 privatisierte er in seiner Heimatstadt Herford, pflanzte Tomaten, züchtete Rosen und okulierte Obstbäume.“ Und selbst nach der Jahrtausendwende stößt man noch immer auf die – aller Wahrscheinlichkeit nach nicht gewollte – Verklärung seiner Biografie im Dritten Reich: In dem dreibändigen „Biographischen Handbuch der Mitglieder des Deutschen Bundestages 1949-2002“, herausgegeben von den Historikern Ludolf Herbst und Rudolf Vierhaus, heißt es etwa: „1933 zog er sich aus der Politik zurück und widmete sich finanzwissenschaftlichen Studien. 1945 wurde H. A. Generalreferent der Finanzen in der westfälischen Provinzregierung […].“
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Hermann Höper Aschoff ist nur ein Beispiel dafür, dass nach dem Zweiten Weltkrieg frühere Mitarbeiter der HTO in leitende Positionen der deutschen Nachkriegsgesellschaft gelangten. Auch der langjährige Ministerpräsident des Landes Niedersachsen Hinrich Wilhelm Kopf arbeitete mehrere Jahre für die HTO sowie für deren Grundstücksgesellschaft (GHTO).
Teresa Nentwig ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Göttinger Institut für Demokratieforschung.
[1] Schreiben Adenauer-Höpker Aschoff vom 12.07.1951, abgedruckt in: Mensing, Hans Peter (Bearb.): Adenauer. Briefe 1951-1953, Berlin 1987, S. 82.
[2] So Adenauer auf der Sitzung des CDU-Bundesvorstandes am 06.09.1951. Siehe Buchstab, Günter (Bearb.): Adenauer: „Es mußte alles neu gemacht werden.“ Die Protokolle des CDU-Bundesvorstandes 1950-1953, Stuttgart 1986, S. 56.