[analysiert]: Teresa Nentwig über das Prinzip der Laizität in Frankreich
Anfang Februar 2011 trat in Hessen ein Erlass in Kraft, der das Tragen einer Burka im öffentlichen Dienst verbietet. Anlass für diesen Schritt war die Ankündigung einer Mitarbeiterin des Frankfurter Bürgeramtes, nach ihrer Rückkehr aus der Elternzeit nur noch in Vollverschleierung arbeiten zu wollen. Der Erlass sorgte für Konfliktstoff: Darf der Arbeitgeber überhaupt so weitgehend über die Bekleidung seiner Mitarbeiter entscheiden? Muss er nicht vielmehr deren grundrechtlich geschützte Religionsfreiheit achten?
Während es sich in Deutschland bei solchen Vorfällen um Einzelerscheinungen handelt, kommt es in Frankreich recht häufig vor, dass Personen wegen ihrer Glaubenssymbole in Konflikt mit dem Staat geraten. Zuletzt waren es besonders drei Ereignisse, die durch die französische Presse gegangen sind: Erstens gab es einen ähnlich gelagerten Fall wie in Frankfurt am Main. Eine junge Mutter, stellvertretende Leiterin einer Kinderkrippe in der Nähe von Paris, kehrte aus der Elternzeit mit einer Burka bekleidet zurück, die sie bei der Arbeit nicht ablegen wollte. Ihre Vorgesetzte griff hart durch: Sie entließ die Frau, die daraufhin ein Arbeitsgericht anrief und auf eine Entschädigung in Höhe von 80.000 Euro klagte. Am 13. Dezember 2010 erging das Urteil: Das Gericht gab der Krippe recht; bei der Entlassung der Frau habe es sich nicht um Diskriminierung durch den Arbeitgeber, sondern um Gehorsamsverweigerung der Arbeitnehmerin gehandelt. Schadensersatz wurde der ehemaligen Mitarbeiterin infolgedessen nicht zugesprochen.
Ein zweites Beispiel für das Spannungsverhältnis zwischen religiösen Symbolen und dem französischen Staat stammt aus der Stadt Nantes: Eine Frau fuhr mit einem Niqab, d. h. mit einem Schleier, der nur einen schmalen Schlitz für die Augen freilässt, Auto und musste deswegen im April 2010 ein Bußgeld von 22 Euro zahlen. Dagegen erhob sie Einspruch – und bekam im Dezember 2010 recht. Das Gericht stellte nämlich fest, dass das Tragen eines Vollschleiers mit dem Autofahren kompatibel sei. Schließlich ein drittes Beispiel: In einem Dorf in Nordfrankreich hatten die Behörden 2010 mit Beginn des Advents eine Weihnachtskrippe im öffentlichen Raum aufgebaut – ein Verwaltungsgericht verbot dies umgehend.
Im Zusammenhang mit diesen und ähnlichen Fällen taucht in der medialen Berichterstattung und in den öffentlichen Debatten stets das Wort der „Laizität“ auf (frz. la laïcité). Dabei handelt es sich um ein in der Verfassung verankertes Prinzip: Frankreich sei eine laizistische Republik, heißt es in deren Präambel. Doch was bedeutet das? Grob gesagt meint der Begriff „Laizität“ die Trennung von Staat und Religion. Das heißt, dass der Staat keinen Einfluss auf die einzelnen Religionen nimmt. Damit geht die Neutralität des Staates einher: Er bekennt sich zu keiner Religion, sondern verhält sich gegenüber allen Religionen neutral. Diese Trennung zwischen der staatlichen und der kirchlichen Ebene schließt aber nicht aus, dass der Staat Beziehungen zu den einzelnen Religionen und ihren Repräsentanten unterhält. Auch verfügt der Staat über Interventionsmöglichkeiten – dann nämlich, wenn die Religionsfreiheit, die Religionsausübung oder die öffentliche Ordnung bedroht sind oder wenn religiöse Manifestationen wie das Glockengeläut zu regeln sind.
Das Gesetz über die Trennung von Staat und Kirche, das am 9. Dezember 1905 verabschiedet wurde, am 1. Januar 1906 in Kraft trat und mit einigen Änderungen noch immer gültig ist, begründete die Laizität des französischen Staates. Es bestätigt die Gewissensfreiheit und das Recht zur freien Religionsausübung. Darüber hinaus legt das Gesetz von 1905 fest, dass der Staat keine Religionsgemeinschaften anerkennt und diesen, bis auf wenige Ausnahmen, auch keine finanzielle Unterstützung zukommen lässt. In dem hier betrachteten Zusammenhang ist vor allem Artikel 28 des Gesetzes interessant, denn er verbietet religiöse Symbole an allen öffentlichen Orten. Fast hundert Jahre später, am 15. März 2004, trat ein Gesetz in Kraft, dass diese Regelung in Bezug auf das Schulwesen präzisiert: „In öffentlichen Schulen“, heißt es dort, „ist das Tragen von Zeichen oder Kleidung, durch welche die Schüler ostentativ ihre Religionszugehörigkeit manifestieren, untersagt.“ Im Oktober 2010 schließlich wurde das sogenannte „Anti-Burka-Gesetz“ wirksam. Es verbietet das öffentliche Tragen von Kleidungsstücken, die das Gesicht verhüllen.
Eigentlich, so sollte man annehmen, ist die Lage in Frankreich damit eindeutig: Die Religion gehört in die private Sphäre. Dass diverse Gerichte in der letzten Zeit dennoch immer wieder eingreifen mussten, um dem Prinzip der Laizität Geltung zu schaffen, lässt Zweifel an dessen Verankerung in der französischen Gesellschaft aufkommen. Und in der Tat: In den letzten Monaten meldeten sich zahlreiche Wissenschaftler und Politiker zu Wort, die das Laizitätsprinzip im öffentlichen Raum in Gefahr sehen und deshalb seine Neujustierung fordern.
Der Professor für Philosophie Abdennour Bidar etwa sieht bereits in dem Gesetz, das das Tragen von Kopftüchern in öffentlichen Schulen verbietet, eine Reaktion des Staates, der sich aufgrund neuer Entwicklungen gezwungen sieht, für die Einhaltung des Laizitätsprinzips zu sorgen. Bedroht werde dieses von einer sehr kleinen, aber aktiven Gruppe von Muslimen. Sie sehe in der Laizität eine Ideologie, die ihrer eigenen diametral entgegengesetzt sei und die es deshalb zu bekämpfen gelte. Auf diesen Feststellungen aufbauend, fordert Abdennour Bidar eine „Pädagogik der Laizität“ (une pédagogie de la laïcité): Die Laizität dürfe nicht nur ein politisches, d. h. sehr abstraktes Prinzip sein, sondern müsse auch zu einem Wert werden, den alle Bürger verinnerlichten. Gelingt es dem Staat nicht, dieses „laizistische Bewusstsein“ (conscience laïque) bei seinen Bürgern hervorzurufen, dann könnte dies laut Bidar dramatische Folgen haben: Die französische Republik laufe Gefahr, mehr und mehr einem islamischen Fundamentalismus gegenüberzustehen, der seine eigenen Überzeugungen immer radikaler vertreten werde. Zudem könnten Parallelgesellschaften entstehen, die sich immer stärker voneinander entfernten. Am Ende dieses Prozesses, so Bidar, stehe dann der Bruch zwischen der multikulturellen Gesellschaft und dem laizistischen Staat.
Andere Wissenschaftler sind weniger pessimistisch, sehen aber eine Neudefinition des Laizitätsprinzips ebenfalls als notwendig an. Der Religionssoziologe Olivier Bobineau etwa fordert gar die Einrichtung eines speziellen Staatssekretariats, welches sich nur mit Fragen der Laizität und der Religionen befasst. Dazu hat sich Staatspräsident Nicolas Sarkozy bisher nicht entschlossen. Stattdessen hat er Ende 2010 eine neue Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit dem Laizitätsprinzip auseinandersetzen soll. Ihr gehören bunt gemischte Persönlichkeiten an, darunter die bekannte Philosophin Élisabeth Badinter und der sozialistische Parlamentsabgeordnete Manuel Valls. Letzterer beispielsweise spricht sich für eine neue „Charta der Laizität“ aus. Ende 2011 soll die Arbeitsgruppe ihre Vorschläge zu einer Neudefinition des alten Verfassungsgrundsatzes vorstellen. Auch die größte und wichtigste Oppositionspartei in Frankreich, die Sozialistische Partei (Parti socialiste), schwimmt auf dieser Welle mit. Mitte Dezember 2010 kam sie zusammen, um Antworten auf die Herausforderungen zu finden, die dem Laizitätsprinzip aktuell zu schaffen machen.
Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass eine der Säulen des französischen Staates zwar nicht schwankt, aber doch nicht mehr ganz fest in den Fugen steht. Ungewöhnlich ist das nicht, denn auch Verfassungsprinzipien werden zwangsläufig vom gesellschaftlichen Wandel beeinflusst und bedürfen daher einer Anpassung. Wie der Laizitätsgrundsatz in Zukunft aussehen wird, ist bisher noch nicht erkennbar. Es gibt zwar zahlreiche Vorschläge zu seiner Neugestaltung, diese sind aber noch sehr vage und wenig koordiniert. Allerdings: Auch das Gesetz über die Trennung von Staat und Kirche von 1905 hatte eine lange Vorlaufzeit, schuf dann jedoch für viele Jahrzehnte eine stabile Grundlage für das Verhältnis zwischen Staat und den Religionen.
Teresa Nentwig ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Projekt „Politische Führung im deutschen Föderalismus“.